Ab dem 28. Juni 2025 verlangt das BarrierefreiheitsstĂ€rkungsgesetz (BFSG), dass bestimmte digitale Angebote fĂŒr Verbraucher barrierefrei gestaltet sein mĂŒssen â darunter Websites, Onlineshops, Apps und E-Services.
Was viele noch nicht wissen: Schon jetzt lohnt sich eine barrierefreie Gestaltung â nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern vor allem im Hinblick auf digitale ZugĂ€nglichkeit, Sichtbarkeit und Kundenbindung.